Gemeinsame Bestimmungen
Diese Regelungen gelten für alle PlusParking-Leistungen, soweit der jeweilige Abschnitt nichts Abweichendes bestimmt.
Anbieter, Betreiber und Vertragsrollen
PlusParking ist ein Service von QoS Hosting, Talstraße 3, 41751 Viersen. PlusParking stellt technische Funktionen zur digitalen Parkraumbewirtschaftung bereit und kann – abhängig vom jeweiligen Standort und der individuellen Vereinbarung – zusätzlich als Parkplatzbetreiber, Zahlungsabwickler, Vermittler oder technischer Dienstleister tätig werden.
Der konkrete Vertragspartner für einen Parkvorgang wird auf der Beschilderung oder der digitalen Standortseite genannt. Ist dort ein anderer Parkflächeninhaber oder Betreiber ausgewiesen, kommt der Parkvertrag grundsätzlich mit diesem zustande. PlusParking unterstützt dann die technische Abwicklung. Für B2B-Leistungen ist Vertragspartner die im Angebot oder Auftrag genannte natürliche oder juristische Person.
Geltung und Rangfolge
Diese AGB gelten für die Nutzung der PlusParking-Webseiten, digitalen Parkfunktionen, Betreiberportale und vereinbarten Bewirtschaftungsleistungen. Entgegenstehende Bedingungen eines Geschäftskunden gelten nur, wenn PlusParking ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: individuelle Vereinbarung oder Angebot, standortbezogene Leistungs- und Preisbeschreibung, standortbezogene Parkbedingungen, Auftragsverarbeitungs- oder Datenschutzvereinbarung und anschließend diese AGB. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
Leistungsumfang und technische Ausgestaltung
Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Paket, dem Standortkonzept und den technischen Voraussetzungen. Mögliche Leistungen sind insbesondere ANPR-Kennzeichenerkennung, QR-/Webparken, Freiparkzeiten, Timer, Parkguthaben, Tages- und Übernachtpauschalen, Ausfahrts-Nachlaufzeiten, Zahlungsabwicklung, Berechtigungslisten, Parksündenbearbeitung, Betreiberportale sowie Provisions- und Auszahlungsabrechnungen.
Einzelne Funktionen können abhängig von Kamera, Browser, Zahlungsanbieter, Netzwerk, Standortkonfiguration oder vereinbarter Betriebsart abweichen. Eine bestimmte Funktion gilt nur dann als geschuldet, wenn sie im konkreten Angebot oder auf der Standortseite ausdrücklich ausgewiesen ist.
Elektronische Kommunikation und Nachweise
Vertrags-, Vorgangs-, Zahlungs- und Abrechnungsinformationen dürfen elektronisch über die Webseite, das Portal, per E-Mail oder als herunterladbares Dokument bereitgestellt werden. Kunden und Geschäftspartner müssen ihre Kontaktdaten aktuell halten und elektronische Mitteilungen regelmäßig prüfen.
Systemprotokolle, Zahlungsreferenzen, Kameraereignisse, digitale Bestätigungen, freigegebene Abrechnungen sowie nachvollziehbar erzeugte Korrektur- und Stornobelege können im gesetzlich zulässigen Umfang als Nachweis für die Abwicklung dienen. Gesetzliche Anforderungen an den Beweiswert bleiben unberührt.
Bestimmungen für parkende Kunden
Teil B gilt für Verbraucher und sonstige Fahrzeugnutzer, die eine über PlusParking verwaltete Parkfläche nutzen.
Vertragsschluss beim Parken
Parken auf ausgeschilderten Flächen
Der Parkvertrag kommt zustande, wenn ein Fahrzeug auf eine klar gekennzeichnete Fläche fährt und dort abgestellt wird, sofern Beschilderung und Standortinformationen den Betreiber, die wesentlichen Regeln und eine mögliche Entgeltpflicht erkennen lassen.
Digital gebuchter Tarif
Bei Timer, Parkguthaben, Tages- oder Übernachtpauschale geben Parkende ein verbindliches Angebot ab, indem sie Standort, Kennzeichen, Tarif und Preisberechnung prüfen und die zahlungspflichtige Buchung auslösen. Die Annahme erfolgt durch die digitale Bestätigung des Parkvorgangs oder der Zahlung.
Eingabefehler können vor dem Abschluss über die Zusammenfassung korrigiert werden. Ein digitaler Parkvorgang ist erst gültig, wenn eine Bestätigung angezeigt wird. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Pflichten der Parkenden
Parkende müssen die Beschilderung, Markierungen, Zufahrts-, Sicherheits- und Nutzungsvorgaben beachten. Insbesondere sind das Kennzeichen und gegebenenfalls das Länderkennzeichen vollständig zu prüfen, nur freigegebene Stellplätze zu nutzen und Rettungswege, Ladezonen, reservierte sowie barrierefreie Stellplätze freizuhalten, sofern keine Berechtigung besteht.
Das Fahrzeug ist verkehrssicher abzustellen und gegen Wegrollen zu sichern. Gefährliche Stoffe, nicht zugelassene Fahrzeuge, Reparaturen, Fahrzeughandel, Übernachtungen im Fahrzeug oder andere standortfremde Nutzungen sind untersagt, soweit der Betreiber sie nicht ausdrücklich erlaubt.
Parkende müssen Parkvorgang, Tarif, Zahlungsstatus und Ausfahrtsfrist prüfen und erkennbare Fehler unverzüglich über die angegebene Hilfefunktion melden.
Tarife, Freiparkzeit und Preisberechnung
Es gelten die vor Ort und auf der digitalen Standortseite angezeigten Preise und Berechnungsregeln. Je nach Standort können kostenlose Parkzeiten, minutengenaue oder intervallbezogene Tarife, Parkguthaben, Tagespauschalen, Übernachtpauschalen oder ein Hybrid aus kostenloser Startzeit und anschließender Bezahlphase angeboten werden.
Bei minutengenauer Abrechnung wird der Preis nach der angezeigten Berechnungslogik auf Cent gerundet. Bei Intervalltarifen können angefangene Intervalle berechnet werden, wenn dies vor Vertragsschluss klar ausgewiesen ist. Freipark-, Kulanz- und Kiss-&-Bye-Zeiten gelten nur im angegebenen Umfang und können je Kennzeichen, Tag oder Aufenthalt begrenzt sein.
Ist der Gesamtpreis bei Beginn noch nicht bestimmbar, wird die Berechnungsmethode unmittelbar vor der Buchung angezeigt. Zusatzleistungen und Serviceentgelte werden nur berechnet, wenn sie transparent ausgewiesen und wirksam vereinbart wurden.
ANPR-Kamera und kamerafreier Betrieb
ANPR-Standorte
Bei ausgeschilderter Kennzeichenerkennung werden Ein- und Ausfahrt anhand des erkannten Kennzeichens und der Zeitpunkte zugeordnet. Parkende müssen eine im Parkkundenbereich angezeigte Erkennung prüfen und fehlerhafte Angaben über die vorgesehene Korrekturfunktion oder den Support berichtigen.
QR-/Webstandorte
Bei kamerafreiem Betrieb starten Parkende den Vorgang über QR-Code oder Standortlink und geben das Kennzeichen selbst ein. Die Berechtigung kann anhand des Kennzeichens kontrolliert werden.
Technische Erkennungs-, Übertragungs- oder Browserfehler berechtigen nicht automatisch zur kostenlosen Nutzung. Bei erkennbarer Störung ist die ausgeschilderte Alternative zu verwenden oder der Support zu kontaktieren. Parkende sollten Zeit, Standort und angezeigte Fehlermeldung dokumentieren.
Zahlung, Autorisierung und Erstattung
Zahlungen können insbesondere über Stripe oder PayPal abgewickelt werden. Bei zeitabhängigen Tarifen kann zunächst ein Höchstbetrag autorisiert und nach Ausfahrt oder Timer-Stopp nur der tatsächlich fällige Betrag eingezogen werden. Bei Parkguthaben und Pauschalen wird der angezeigte Betrag regelmäßig im Voraus fällig.
Eine erfolgreiche Autorisierung ist noch keine endgültige Belastung. Schlägt eine Autorisierung oder Zahlung fehl, besteht keine bezahlte Parkberechtigung, sofern das System nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt. Zahlungsanbieter können eigene Bedingungen, Identitäts- und Sicherheitsprüfungen anwenden.
Erstattungen erfolgen grundsätzlich über den ursprünglichen Zahlungsweg. Bereits erbrachte Parkleistungen, wirksam entstandene Gebühren sowie nicht von PlusParking zu vertretende Zahlungsanbieter- oder Bankkosten können im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt werden.
Ende des Parkvorgangs und Ausfahrts-Nachlaufzeit
Bei ANPR endet die tatsächliche Nutzung grundsätzlich mit der erkannten Ausfahrt. Bei kamerafreiem Timer-Parken müssen Parkende den Timer entsprechend der Anzeige stoppen. Das Stoppen eines Timers beendet die digitale Berechnung, ersetzt aber nicht die Pflicht, die Fläche innerhalb der angezeigten Nachlaufzeit zu verlassen.
Nach Zahlung, Timer-Stopp oder Ende eines Guthabens kann eine gebührenfreie Ausfahrtsfrist gelten. Erfolgt die Ausfahrt erst danach, kann weitere Parkzeit nach dem Standorttarif berechnet werden. Tages- und Übernachtpauschalen gelten nur in den ausgewiesenen Zeitfenstern.
Parkverstöße, zusätzliche Entgelte und Abschleppen
Bei Überschreitung, fehlender Zahlung, unzutreffendem Kennzeichen, Nutzung reservierter Plätze oder sonstiger Verletzung der wirksam einbezogenen Parkbedingungen kann der Betreiber die vor Ort transparent ausgewiesenen zusätzlichen Nutzungsentgelte, Vertragsstrafen oder angemessenen Bearbeitungskosten verlangen.
Erforderliche Kosten einer Halterermittlung, Rechtsverfolgung oder eines Abschlepp- beziehungsweise Umsetzvorgangs können im gesetzlich zulässigen Umfang weiterberechnet werden. Fahrzeuge dürfen umgesetzt oder abgeschleppt werden, wenn die unberechtigte, behindernde oder gefährdende Nutzung dies erforderlich und verhältnismäßig macht.
Einwendungen sind unter Angabe von Standort, Kennzeichen, Datum, Vorgangs- oder Fallnummer und geeigneten Nachweisen an den ausgewiesenen Support zu richten. Die Prüfung einer Einwendung hemmt gesetzliche Fristen nur, wenn dies ausdrücklich bestätigt oder gesetzlich vorgesehen ist.
Widerruf bei digital geschlossenen Verträgen
Soweit für einen im Fernabsatz geschlossenen Parkvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage. Da die Parkleistung regelmäßig unmittelbar beginnen soll, können Parkende vor der Buchung aufgefordert werden, ausdrücklich zu verlangen, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
Bei einem Widerruf nach Leistungsbeginn kann für die bis dahin erbrachte Leistung ein angemessener Betrag geschuldet sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Vertragserfüllung vorzeitig erlöschen, wenn Parkende dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und ihre Kenntnis vom möglichen Erlöschen bestätigt haben.
Die erforderliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn, die Pflichtinformationen und eine eindeutig beschriftete zahlungspflichtige Schaltfläche müssen im Buchungsprozess bereitgestellt und dokumentiert werden. Diese AGB allein ersetzen diese Schritte nicht.
Verfügbarkeit, Stellplatz und Haftung
Ein Anspruch auf einen bestimmten oder jederzeit verfügbaren Stellplatz besteht nur bei ausdrücklicher Reservierungsbestätigung. Der Parkvertrag umfasst grundsätzlich die zeitweise Nutzung der Fläche, nicht die Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeugs.
Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Schäden durch andere Nutzer, Diebstahl, Vandalismus, Wetter, Strom- oder Netzausfälle und höhere Gewalt haftet der Betreiber nur bei eigener Pflichtverletzung. Parkende haften für schuldhaft verursachte Schäden und Verunreinigungen an Fläche, Technik oder Einrichtungen.
Support, Reklamationen und Datenschutz
Für die Zuordnung einer Anfrage können Standort, Kennzeichen, Parkzeit, Zahlungsreferenz und Vorgangsnummer erforderlich sein. Reklamationen werden anhand der verfügbaren System-, Zahlungs- und Ereignisdaten geprüft.
Informationen zur Verarbeitung von Kennzeichen-, Bild-, Bewegungs-, Zahlungs- und Kontaktdaten sowie zu Löschfristen enthält die Datenschutzerklärung. Standortbezogene Hinweise können zusätzliche Verantwortliche und Verarbeitungszwecke nennen.
Bestimmungen für Parkflächeninhaber und Geschäftskunden
Teil C gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Vertragsschluss und individuelle Leistungsvereinbarung
Ein B2B-Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Auftrags, elektronische Bestätigung oder Beginn der vereinbarten Umsetzung zustande. Der Leistungsumfang ergibt sich insbesondere aus Angebot, Standortkonzept, Preisblatt, Hardware- und Installationsbeschreibung, Provisionsvereinbarung sowie vereinbarten Service- und Supportleistungen.
Ertragsrechnungen, Auslastungsbeispiele und Potenzialanalysen sind Planungsannahmen und keine Garantie für Umsatz, Auslastung, Forderungseinzug oder Wirtschaftlichkeit. Der Geschäftskunde bleibt für seine kaufmännische Bewertung verantwortlich.
Rechte an der Fläche und Standortvoraussetzungen
Der Geschäftskunde versichert, zur Nutzung, Bewirtschaftung und – soweit vereinbart – technischen Ausstattung der Fläche berechtigt zu sein. Er beschafft erforderliche Zustimmungen von Eigentümern, Vermietern, Behörden oder sonstigen Berechtigten und informiert PlusParking rechtzeitig über Auflagen, Leitungsrechte, Denkmalschutz, Zufahrtsbeschränkungen und sonstige Besonderheiten.
Der Geschäftskunde stellt die vereinbarten technischen Voraussetzungen bereit, insbesondere sichere Montagepunkte, Strom, Datenverbindung, Zufahrtsmöglichkeiten und notwendige Ansprechpartner. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Voraussetzungen können nach vorheriger Information gesondert berechnet werden.
Geschäftsmodell, Tarife und Standortregeln
Der Geschäftskunde entscheidet gemeinsam mit PlusParking über Schutz-, Bezahl-, Hybrid-, Pop-up- oder Berechtigungsmodell. Er liefert die für die Konfiguration erforderlichen Angaben, insbesondere Öffnungszeiten, Freiparkzeit, Tarife, Pauschalen, Nutzergruppen, Ausfahrts-Nachlaufzeit, Kulanzregeln und gewünschte Berechtigungen.
Der Geschäftskunde ist für die wirtschaftliche, steuerliche und standortbezogene rechtliche Zulässigkeit seiner Tarife und Regeln verantwortlich, soweit PlusParking nicht ausdrücklich eine andere Verantwortung übernimmt. PlusParking darf offensichtlich rechtswidrige, diskriminierende, irreführende oder technisch nicht sicher umsetzbare Konfigurationen ablehnen.
Änderungen werden zu dem bestätigten Zeitpunkt wirksam. Rückwirkende Tarifänderungen für bereits begonnene Parkvorgänge sind ausgeschlossen, soweit sie Parkende benachteiligen oder technisch nicht eindeutig abbildbar sind.
Einrichtung, Hardware und Abnahme
Art, Umfang und Eigentum an Kameras, Netzwerkkomponenten, Beschilderung oder sonstiger Hardware richten sich nach dem individuellen Angebot. Gelieferte oder installierte Komponenten dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet und nicht ohne Zustimmung verändert, versetzt oder mit nicht freigegebener Software betrieben werden.
Nach Einrichtung wird der Standort anhand der vereinbarten Kernfunktionen getestet. Der Geschäftskunde prüft erkennbare Abweichungen unverzüglich und meldet sie nachvollziehbar. Produktive Nutzung, vorbehaltlose Freigabe oder ausbleibende Meldung innerhalb einer vereinbarten Prüfzeit können als Abnahme gelten, soweit dies rechtlich zulässig und im Angebot vorgesehen ist.
Normale Verschleißteile, Vandalismus, Beschädigungen durch Dritte, bauliche Änderungen und Störungen der bauseitigen Infrastruktur sind nicht von einer allgemeinen Mängelbeseitigung umfasst, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
Beschilderung, laufender Betrieb und Kundenkommunikation
Der Geschäftskunde sorgt dafür, dass Einfahrt, Tarife, Freiparkzeiten, Vertragspartner, Datenschutzinformationen, Zahlungswege und wesentliche Parkbedingungen vor Vertragsschluss klar erkennbar sind. Er darf freigegebene Beschilderungsinhalte nicht eigenmächtig so ändern, dass digitale Konfiguration und Vor-Ort-Information auseinanderfallen.
Der Geschäftskunde hält Rettungswege, Markierungen, Beleuchtung und Verkehrsflächen in einem sicheren Zustand und meldet Änderungen an Zufahrt, Fahrtrichtung oder Standortnutzung unverzüglich. Er benennt Ansprechpartner für operative Entscheidungen, Reklamationen, Ausnahmen und Notfälle.
Standortbezogene Kulanzentscheidungen, Freigaben und manuelle Korrekturen müssen nachvollziehbar und nach den vereinbarten Rollen erfolgen. Missbräuchliche oder sachfremde Eingriffe in Park-, Zahlungs- oder Beweisdaten sind unzulässig.
Datenschutz, ANPR und Rollenverteilung
Die datenschutzrechtlichen Rollen werden für den jeweiligen Standort festgelegt. Soweit PlusParking personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Geschäftskunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Soweit beide Parteien Zwecke und Mittel gemeinsam festlegen, wird erforderlichenfalls eine Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit geschlossen.
Der Geschäftskunde stellt eine tragfähige Rechtsgrundlage, transparente Beschilderung und erforderliche Datenschutzinformationen sicher. Kamerabereiche sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Öffentliche Verkehrsflächen, Nachbargrundstücke und nicht erforderliche Bereiche dürfen nicht weiter erfasst werden, als es technisch unvermeidbar und rechtlich zulässig ist.
Zugänge dürfen nur berechtigten Personen erteilt werden. Kennzeichen, Bilder, Rohdaten und Bewegungsdaten sind zweckgebunden zu nutzen. Geländeweise Löschfristen sind gemeinsam festzulegen. Offene Forderungen, Bezahlvorgänge und gesetzliche Aufbewahrungspflichten können eine längere, möglichst anonymisierte Speicherung einzelner Nachweise erfordern.
Datenschutzanfragen, Sicherheitsvorfälle und behördliche Anfragen sind der jeweils anderen Partei unverzüglich weiterzuleiten, soweit deren Mitwirkung erforderlich ist. Keine Partei darf ohne Abstimmung Erklärungen für die andere Partei abgeben.
Zahlungsabwicklung, Rückzahlungen und Chargebacks
Welche Partei Zahlungen im eigenen oder fremden Namen entgegennimmt, richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und den Angaben im Bezahlprozess. Stripe und PayPal können als technische Zahlungsdienstleister eingesetzt werden. Deren Verfügbarkeit, Prüfungen und Fristen unterliegen zusätzlich den jeweiligen Anbieterbedingungen.
Auszahlungen und Erlösberechnungen basieren grundsätzlich auf tatsächlich eingegangenen und endgültig verfügbaren Beträgen. Rückzahlungen, Chargebacks, Zahlungsstornos, Betrugsfälle, nicht einziehbare Forderungen, Zahlungsanbietergebühren und vereinbarte Korrekturen können bei der Abrechnung berücksichtigt oder mit späteren Auszahlungen verrechnet werden.
Der Geschäftskunde unterstützt PlusParking bei berechtigten Zahlungsreklamationen und stellt standortbezogene Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Eigenmächtige Doppelrückzahlungen oder widersprüchliche Zusagen gegenüber Parkenden sind zu vermeiden.
Vergütung, Provision und Abrechnung
Einmalige Entgelte, laufende Nutzungsentgelte, Transaktionsentgelte, Hardwarekosten, Betreiberanteile und Provisionen ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich Bruttopreise vereinbart wurden.
Provisionsfähige Einnahmen und Berechnungssätze werden nach der vertraglichen Provisionsvereinbarung ermittelt. Freigegebene Abrechnungen bleiben unverändert; nachträgliche Änderungen erfolgen über nachvollziehbare Korrektur- oder Stornobelege. Auszahlungsbelege, PDF-/CSV-Journale und DATEV-EXTF-Dateien können bereitgestellt werden, ersetzen jedoch keine steuerliche oder buchhalterische Beratung.
Die steuerliche Behandlung, Kontierung und Verbuchung ist durch den Geschäftskunden mit seiner Steuerberatung zu klären. Einwendungen gegen eine Abrechnung sind innerhalb der im Angebot genannten Frist nachvollziehbar mitzuteilen. Offensichtliche Rechenfehler können jederzeit berichtigt werden.
Fälligkeit, Zahlungsverzug und Aufrechnung
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Ansprüche. PlusParking kann nach angemessener Ankündigung nicht sicherheitskritische Leistungen oder Portalzugänge einschränken, wenn fällige Entgelte trotz Mahnung nicht gezahlt werden und die Einschränkung verhältnismäßig ist.
Der Geschäftskunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur aus demselben Vertragsverhältnis. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
PlusParking betreibt die vereinbarten digitalen Dienste mit branchenüblicher Sorgfalt. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit kann wegen Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen von Internet, Strom, Kamera, Browser, Zahlungsanbieter oder höherer Gewalt nicht garantiert werden.
Geplante wesentliche Wartungen werden, soweit möglich, vorab angekündigt. Sicherheitskritische Maßnahmen dürfen ohne Vorankündigung erfolgen. PlusParking darf Funktionen weiterentwickeln oder durch gleichwertige Lösungen ersetzen, wenn der vereinbarte Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Der Geschäftskunde hält geeignete Ausfall- und Kommunikationsprozesse bereit, insbesondere alternative Hinweise für Parkende, manuelle Freigaben und Ansprechpartner. Betriebsunterbrechungen sind unverzüglich mit den verfügbaren Diagnoseangaben zu melden.
Mitwirkung, Zugänge und Sicherheit
Der Geschäftskunde stellt richtige und vollständige Standort-, Unternehmens-, Steuer-, Bank- und Kontaktdaten bereit. Zugangsdaten sind personenbezogen zu vergeben, geheim zu halten und beim Ausscheiden berechtigter Personen unverzüglich zu sperren.
Verdächtige Zugriffe, kompromittierte Zugangsdaten, Kameraausfälle, falsche Zeitstempel, fehlerhafte Kennzeichenerkennung oder auffällige Zahlungsereignisse sind unverzüglich zu melden. Der Geschäftskunde darf Sicherheitsmechanismen, Protokollierung, Rechtekonzepte oder Löschfunktionen nicht umgehen.
Zusätzlicher Aufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung kann nach vorheriger Information gesondert berechnet werden.
Nutzungsrechte, Inhalte und Vertraulichkeit
Der Geschäftskunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die bereitgestellten Portale und Funktionen für die vereinbarten Gelände zu nutzen. Quellcode, Systemarchitektur, Designs, Marken, Dokumentationen und Weiterentwicklungen verbleiben bei PlusParking beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
Reverse Engineering, automatisierte Überlastung, Sicherheitsprüfungen ohne Zustimmung, Weiterverkauf von Zugängen oder die Nutzung für fremde Gelände sind unzulässig, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes erlaubt.
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte kaufmännische, technische und betriebliche Informationen vertraulich. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
Laufzeit, Kündigung und Folgen der Beendigung
Laufzeit, Mindestvertragsdauer und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblichen Zahlungsrückständen, rechtswidrigem Betrieb, schwerwiegenden Datenschutzverstößen, missbräuchlicher Systemnutzung oder nachhaltiger Gefährdung von Sicherheit und Reputation vorliegen.
Nach Vertragsende werden neue Parkvorgänge nach dem abgestimmten Abschaltplan beendet. Offene Zahlungen, Reklamationen, Parksündenfälle und Abrechnungen werden soweit erforderlich abgeschlossen. Der Geschäftskunde kann vereinbarte Exporte innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist abrufen.
Operative Kennzeichen-, Bild- und Bewegungsdaten werden nach den festgelegten Fristen gelöscht oder anonymisiert. Gesetzlich aufzubewahrende Rechnungs-, Zahlungs- und Abrechnungsnachweise bleiben erhalten. Ausbau, Rückgabe oder Übernahme von Hardware richten sich nach dem Angebot und können gesondert vergütet werden.
Haftung im B2B-Verhältnis
PlusParking haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, übernommener Garantie und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit im Angebot eine angemessene Haftungshöchstgrenze vereinbart wird, gilt diese nicht für die vorstehend genannten unbeschränkten Haftungsfälle.
Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Parkerlöse, mittelbare Schäden oder Datenverluste haftet PlusParking nur, soweit diese bei vertragsgemäßer Datensicherung und ordnungsgemäßem Ausfallkonzept vermeidbar waren und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Geschäftskunde haftet für Schäden aus unzutreffenden Standortangaben, fehlenden Rechten, rechtswidrigen Tarifen, unzulässiger Überwachung, veränderter Beschilderung oder missbräuchlichen Portalzugängen, soweit er diese zu vertreten hat.
Schlussbestimmungen
Diese Regeln gelten ergänzend für B2C- und B2B-Verhältnisse.
Änderung der AGB und Leistungen
Für laufende B2B-Verträge kann PlusParking Änderungen vorschlagen, wenn sie wegen Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen, technischer Weiterentwicklung oder veränderter Drittanbieterleistungen erforderlich sind und das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen verschieben. Wesentliche Änderungen werden in Textform angekündigt. Ein vereinbartes Sonderkündigungsrecht bleibt unberührt.
Gegenüber Verbrauchern gelten Änderungen nur für zukünftige Verträge oder mit ausdrücklicher Zustimmung, soweit keine gesetzlich zulässige andere Änderungsregel eingreift.
Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, flächendeckende Strom- oder Telekommunikationsausfälle, Arbeitskämpfe, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen oder Ausfälle zentraler Zahlungs- und Cloudanbieter. Die betroffene Partei informiert die andere Seite, soweit möglich, und begrenzt die Auswirkungen.
Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung und salvatorische Regelung
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist – soweit zulässig – Viersen Gerichtsstand.
QoS Hosting ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Abtretungen von Ansprüchen aus B2B-Verträgen bedürfen der Zustimmung der anderen Partei, die nicht unbillig verweigert werden darf. Gesetzliche Abtretungsverbote und Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.